für die Abonnemente ADSL, VDSL, SDSL, greenFiber und Optionen
Die Abobestimmungen unserer Produkte variieren. Es gilt immer der individuell mit green.ch abgeschlossene Vertrag. Unsere aktuellen Abobestimmungen, spezielle Promotionen und Vereinbarungen ausgeschlossen, lauten wie folgt:
Bandbreiten / Service Level:
Die Downstream/Upstream Geschwindigkeitsangaben sind für greenDSL als 'beste Leistung' zu verstehen und können nicht garantiert werden. Je nach Distanz zur Ortszentrale und Qualität der Kupferleitungen muss mit Leistungseinbussen gerechnet werden. Für eine permanente Verfügbarkeit von DSL kann keine Garantie gegeben werden.
Sicherheit im Internet:
Durch den Internetanschluss werden Computersysteme und Netzwerke den Gefahren von Hacker- und Virenangriffen ausgesetzt. Es liegt in der Verantwortung des Kunden dafür zu sorgen, dass seine Systeme mit einem ständig aktualisierten Virenschutz ausgestattet sind und nicht ungeschützt und transparent am Internet angeschlossen werden.
Abrechnungsperiode & Abonnementsdauer:
Mindestabonnementsdauer: 12 Monate
Alle Rechnungen sind innerhalb von 15 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungsverzug wird eine Mahngebühr von CHF 20.- fällig.
Verrechnungsmodus
Jahresrechnung:
Die erstmalige Verrechnung erfolgt ab Aufschaltdatum. Folgeverrechnungen erfolgen im Voraus, jeweils 30 Tage vor Beginn der Abonnementsperiode.
Halbjahresrechnung:
Es wird ein Administrationszuschlag von CHF 10.- pro Rechnung erhoben.
Die erstmalige Verrechnung erfolgt ab Aufschaltdatum, dann halbjährlich.
Bereitstellung des DSL- und Fiber-Signals:
Falls es notwendig ist, unter anderem in Folge von Nummernmutationen das DSL-Signal neu bereit zu stellen, wird bei ADSL- und VDSL-Abos keine Aufschaltgebühr in Rechnung gestellt. Für greenFiber wird eine Aufschaltungsgebühr von CHF 138.- in Rechnung gestellt.
Zahlungsverzug:
Bei Zahlungsverzug ist die Gesellschaft berechtigt, den Zugang unverzüglich zu sperren. Wird die Dienstleistung aufgrund eines Zahlungsverzugs inaktiv gestellt, erfolgt eine Wiederaufschaltung des Signals auf schriftliches Begehren gegen Entrichtung der Aufschaltgebühr zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr von CHF 40.-, nach Verbuchung der Zahlungseingänge der offenen Rechnungen.
Abonnementswechsel (Up- und Downgrades):
Abo-Downgrades sind nur auf Kündigungstermin möglich und müssen spätestens 3 Monate vor Kündigungstermin gemeldet werden. Auf Wunsch kann ein Abonnementswechsel per sofort erfolgen, beispielsweise in Folge Wechsel der DSL-Technologie. Ein allfällig vorhandenes Guthaben des Differenzbetrages der beiden Abonnemente wird nicht angerechnet.
Abo-Upgrades sind jederzeit kostenlos möglich, der Differenzbetrag wird pro rata in Rechnung gestellt. Die Vertragslaufzeit verlängert sich nach dem Umschalttermin automatisch um 12 Monate.
Fair use policy:
Leistungen, deren Nutzung und/oder Umfang durch green.ch nicht limitiert werden, sind den Kunden zur angemessenen Nutzung (fair use) überlassen. Wird eine Nutzung festgestellt, welche Leistung von Systemen und/oder Datenverbindungen übermässig belastet, ist green.ch berechtigt, dem Kunden die Leistungen entsprechend zu limitieren oder zu deaktivieren. Übermässige Nutzung wird zum Beispiel verursacht durch das Anbieten von Musik-, Video- und/oder Bilder-Downloads und weiteren, datenintensiven Angeboten.
Kündigung:
Nach Ablauf der Mindestabonnementsdauer von 12 Monaten beträgt die Kündigungsfrist 3 Monate auf Ende der Abonnementsperiode. Die Kündigung muss schriftlich und unterzeichnet per Brief oder Fax erfolgen. Erfolgt die Kündigung vor Ablauf der vereinbarten Mindestabonnementsdauer oder auf einen nicht vereinbarten Termin, ist eine Rückvergütung ausgeschlossen. Ohne Kündigung verlängert sich das Abonnement stillschweigend um weitere 12 Monate.
green.ch AGBs