Abobestimmungen greenTelco

für alle greenTelco Abonnemente und Optionen

Die Abobestimmungen unserer Produkte variieren. Es gilt immer der individuell mit green.ch abgeschlossene Vertrag. Unsere aktuellen Abobestimmungen, spezielle Promotionen und Vereinbarungen ausgeschlossen, lauten wie folgt:

Preselection (Automatische Vorwahleinstellung):

Preselection ist die dauerhafte Voreinstellung für alle Telefongespräche aus dem Festnetz auf einen bestimmten Netzbetreiber (z.B. green.ch). Dies bedeutet für den Kunden, dass alle Gespräche über den eingestellten Netzbetreiber (z.B. green.ch) geleitet werden.

Teilnehmeranschlussvertrag mit der Swisscom (Schweiz) AG

Der Kunde nimmt zur Kenntnis und gibt sein Einverständnis,

  • dass die Teilnehmeranschlüsse (inkl. der Zusatzdienste gemäss jeweils aktueller Liste unter (http://www.swisscom.com/ws/products/FMGProdukte/VTA/index.htm) fortan vom eingangs bezeichneten Drittanbieter zu dem mit diesem vereinbarten Preis und zu dessen Zahlungsbedingungen verrechnet werden. Anfragen zur Rechnungsstellung sind direkt an den Drittanbieter zu richten. Swisscom hat keine Kenntnis über die Zahlungsbedingungen des Drittanbieters;
  • dass der Vertrag mit Swisscom für den Teilnehmeranschluss im Übrigen unberührt bleibt. Vertragspartner des Kunden für die über den Drittanbieter verrechneten Produkte bleibt Swisscom gemäss ihren jeweils gültigen Bestimmungen. Der Kunde wird gebeten, Änderungen infolge eines Umzugs, Neubestellungen, Mutationen, Kündigungen etc. direkt an Swisscom zu melden. Der Kunde ist verpflichtet, sicherzustellen, dass Swisscom Kenntnis von solchen Änderungen inkl. sämtlichen Adress- oder Namensänderungen erlangt;
  • dass Swisscom die zur Verrechnung notwendigen Kundendaten an den Drittanbieter weitergeben darf;
  • dass die Funktionalität VTA bei einem Drittanbieter nur gewählt werden kann, wenn der Kunde für seinen Telefonieverkehr auf mindestens einer Rufnummer des entsprechenden Anschlusses denselben Drittanbieter vorbestimmt hat (CPS). Ist diese Voraussetzung nicht mehr erfüllt, fällt der Status VTA per sofort dahin und Swisscom stellt wieder zu ihren Konditionen Rechnung;
  • dass bei Beendigung des Verrechnungsvertragsverhältnisses mit dem Drittanbieter automatisch wieder Swisscom zu ihren Konditionen Rechnung stellt. Der Status VTA wird aufgelöst, sobald der Kunde dies Swisscom mitteilt oder der Drittanbieter die Beendigung Swisscom direkt anzeigt. Swisscom prüft in keinem Fall den Grund der Auflösung. Beendet Swisscom ihre Zusammenarbeit mit dem Drittanbieter so stellt sie automatisch wieder selber Rechnung;
  • dass der Kunde auch bei VTA die Anschlussgebühren der Swisscom schuldet. Mit Bezahlung des entsprechenden Betrags durch den Drittanbieter an Swisscom erlischt die Forderung von Swisscom gegenüber dem Kunden für die erbrachten Dienstleistungen. Die Aufschaltung der Funktionalität VTA erfolgt nach Eingang der Meldung durch den Drittanbieter, in der Regel innert fünf Arbeitstagen. Die Abrechnung erfolgt pro rata. Swisscom ist berechtigt, die Aufschaltung bei Vorliegen wichtiger Gründe (z.B.fehlerhafte Angaben, gesperrter Anschluss) zu verweigern oder per sofort aufzuheben. Kunden können Forderungen von Swisscom nicht mit allfälligen Forderungen gegen den Drittanbieter verrechnen. Allfällige Forderungen der Drittanbieter (z.B. Vertragsverletzungsgebühren) entbinden den Kunden nicht von seiner Zahlungspflicht gegenüber Swisscom. Swisscom haftet in keinem Fall für Schäden, die dem Kunden im Zusammenhang mit VTA beim Drittanbieter entstehen.

Verrechnung der Gesprächsgebühren und des Teilnehmeranschlusses:

Die Gesprächsgebühren werden ab einem Rechnungsbetrag von CHF 20.00 monatlich in Rechnung
gestellt.
Ist das Total der Gesprächsgebühren nach 3 Monaten weniger als CHF 20.00, werden pauschal CHF 20.00 verrechnet.

Beginn, Kündigung:

Der vorliegende Telefonievertrag tritt in Kraft, wenn der Kunde von green.ch die entsprechende Vetragsbestätigung schriftlich oder via E-Mail erhält. In jedem Falle tritt der Vertrag in Kraft, wenn die Dienstleistung vom Kunden genutzt wird.

Nach Ablauf der Mindestabonnementsdauer von 12/24 Monaten beträgt die Kündigungsfrist 3 Monate auf Ende der Rechnungsperiode. Die Kündigung muss schrifltich und unterzeichent per Brief oder Fax erfolgen. Erfolgt die Kündigung vor Ablauf der vereinbarten Mindestdauer oder auf einen nicht vereinbarten Termin, ist die Rückvergütung der im Voraus bezahlten Beträge pro rata temporis ausgeschlossen und die verbleibenden Anschlussgebühren, bis Ende der Mindestvertragsdauer, werden in Rechnung gestellt. Ohne Kündigung verlängert sich das Abonnement stillschweigend.

Preise:

Die aktuellen Tarife sind jederzeit online abrufbar.

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