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Auftragsdatenverarbeitungs-Vereinbarung (ADV)

Falls Sie personenbezogene Daten mit Services von Green verarbeiten, benötigen Sie gemäss dem Datenschutzgesetz eine Auftragsdatenverarbeitungs-Vereinbarung (DSG 235.1, Artikel 8 mit Inkrafttreten per 1.9.2023). In dieser Vereinbarung sind die Zuständigkeiten zwischen Ihnen als Auftraggeber und Green als Auftragsbearbeiter geregelt. Ein Widerruf der ADV ist jederzeit möglich.

ADV-Vereinbarung abschliessen

Melden Sie sich im MyGreen an und rufen Sie den Menüpunkt «Datenschutz/Sicherheit» auf. Sollten Sie Ihre Zugangsdaten nicht mehr kennen, finden Sie hier eine Anleitung.

Beim zweiten Punkt «Auftragsdatenverarbeitung» können Sie die Vereinbarung unter «lesen» einsehen.

Nachdem Sie die Vereinbarung akzeptiert und auf «Änderungen speichern» gedrückt haben, steht die abgeschlossene Vereinbarung zum Download bereit. Im Dokument sind nach dem Titel das Abschlussdatum und Ihre Kundendaten vermerkt, damit Sie den Abschluss der Vereinbarung belegen können. 

Diese Vereinbarung können Sie jederzeit durch das Entfernen des Hakens und erneutes Speichern widerrufen.