Besondere Anforderungen einzelner Domainendungen
Je nach Domainendung können zusätzliche Voraussetzungen für die Registrierung, den Transfer oder einen Inhaberwechsel gelten. Die zuständige Registrierungsstelle kann beispielsweise zusätzliche Kontaktdaten, Identitätsnachweise, Firmennachweise, einen lokalen Wohn- oder Geschäftssitz oder eine Bestätigung per E-Mail verlangen.
Fehlen erforderliche Angaben, Dokumente oder Bestätigungen, kann sich die Bearbeitung verzögern. Die Registrierung, der Transfer oder der Inhaberwechsel kann zudem abgelehnt werden.
Domaininhaberkontakt und Handle
Für eine Domain werden verschiedene Kontaktdaten hinterlegt. Der wichtigste Kontakt ist der Domaininhaberkontakt (Owner-C). Dieser Kontakt gibt an, welcher Person oder welchem Unternehmen die Domain gehört.
Die Kontaktdaten werden in einem sogenannten Handle gespeichert. Ein Handle enthält die Kontaktangaben einer Person oder eines Unternehmens und kann in my.green.ch einer Domain zugewiesen werden.
Ein Handle kann je nach Domaininhaber folgende Angaben enthalten:
- Vorname und Nachname einer realen Kontaktperson
- Firmenname
- Vollständige Adresse
- E-Mail-Adresse
- Telefonnummer
- Ausweisnummer oder andere Identifikationsnummer
- UID-, CHE-, VAT- oder Steuernummer
Sie können Ihre Handles in der Domainverwaltung unter my.green.ch einsehen und einer Domain zuweisen.
Bei Unternehmen kann zusätzlich zum Firmennamen eine konkrete Kontaktperson mit Vor- und Nachname erforderlich sein.
Hinweis: Wenn beim Domaininhaberkontakt «Default» angezeigt wird, müssen Sie einen gültigen Handle auswählen. Andernfalls können Änderungen an der Domain möglicherweise nicht gespeichert werden und auf den vorherigen Stand zurückspringen.
Weitere Informationen zu Domain Handles und Inhaberkontakten finden Sie hier:
https://www.green.ch/de/domain-handle-/-inhaberkontakt
Allgemeine Anforderungen
Achten Sie darauf, dass die Angaben des Domaininhabers vollständig und aktuell sind. Je nach Domainendung können insbesondere folgende Angaben oder Nachweise erforderlich sein:
- Vorname und Nachname einer realen Kontaktperson
- Vollständige Adresse
- Gültige und erreichbare E-Mail-Adresse
- Telefonnummer
- Ausweisnummer oder andere Identifikationsnummer
- Zweistelliger ISO-Ländercode des Ausweises, beispielsweise CH, IT oder FR
- UID-, CHE-, VAT- oder Steuernummer bei Unternehmen
- Handelsregisterauszug oder anderer Firmennachweis
- Nachweis eines Wohn- oder Geschäftssitzes in einem bestimmten Land
- Nachweis eines Bezugs zum gewünschten Domainnamen
- Bestätigung einer E-Mail der Registrierungsstelle
Bei Unternehmen genügt der Firmenname nicht bei allen Domainendungen. Die Registrierungsstelle kann zusätzlich eine reale Kontaktperson mit Vor- und Nachname verlangen.
Verifizierungs- und Validierungs-E-Mails
Einige Registrierungsstellen verlangen eine Bestätigung der Inhaber- oder Kontaktdaten per E-Mail. Solche Nachrichten können unter anderem von ICANN, BAKOM, einer Registrierungsstelle, einem Registrar oder von einer E-Mail-Adresse mit der Endung @domainvalidierung.de versendet werden.
Prüfen Sie nach einer Domainbestellung auch den Spam- oder Junk-E-Mail-Ordner. Bestätigen Sie den enthaltenen Link innerhalb der angegebenen Frist. Ohne die erforderliche Bestätigung kann sich die Registrierung oder der Transfer verzögern oder abgelehnt werden.
Weitere Informationen zur Domain-Validierung und zu Verifizierungsmails finden Sie hier:
https://www.green.ch/de/domain-validierung-/-verifizierungsmails
.SWISS
Für die Registrierung einer .swiss-Domain muss ein nachvollziehbarer Bezug zwischen dem gewünschten Domainnamen und der registrierenden Person oder Organisation bestehen. Die Entscheidung über die Vergabe liegt bei der zuständigen Registrierungsstelle.
Unternehmen und Marken
Bei einer Registrierung für ein Unternehmen oder eine Marke können folgende Angaben erforderlich sein:
- Firmenname
- Adresse des Unternehmens oder der Unternehmenszentrale
- Unternehmens-Identifikationsnummer (UID)
- Nachvollziehbarer Bezug zwischen dem Domainnamen und dem Unternehmen oder der Marke
Firmenname, Marke, Tätigkeitsbereich und beantragter Domainname müssen plausibel zusammenpassen. Bei generischen oder markenbezogenen Namen können weitere Nachweise erforderlich sein.
Privatpersonen
Für Privatpersonen ist die Angabe der AHV-Nummer erforderlich. Der Domainname muss mindestens einen der folgenden Bestandteile enthalten:
- Den eigenen offiziellen Nachnamen oder einen anderen beim Zivilstandsamt eingetragenen Nachnamen
- Den eigenen Vornamen
- Einen Allianznamen
- Den gemeinsamen Namen einer eingetragenen Partnerschaft
- Einen Ordensnamen
- Einen Künstlernamen
- Eine Bezeichnung, auf die ein Kennzeichenrecht besteht, beispielsweise eine eingetragene Marke
Diese Bestandteile können mit frei gewählten Zusätzen kombiniert werden. Rein generische Domainnamen können Privatpersonen nicht zugeteilt werden. Eine Vergabe kann möglich sein, wenn der Domainname durch einen zusätzlichen Bestandteil ergänzt wird, beispielsweise durch einen Vornamen, eine Fantasiebezeichnung oder einen Bezug zu einem Hobby.
Schweizer Staatsangehörige mit Wohnsitz im Ausland dürfen .swiss-Domains ausschliesslich für private, gemeinnützige oder Vereinszwecke nutzen. Eine kommerzielle Nutzung im Ausland ist nicht zulässig.
Wird eine .swiss-Domain abgelehnt, kann der Grund ein fehlender oder nicht ausreichend nachgewiesener Bezug zwischen dem Domainnamen und der registrierenden Person oder Organisation sein.
Weitere Informationen finden Sie hier:
https://www.nic.swiss/nic/de/home/registrieren-sie-ihre-swiss-domain/ihr-gesuch-wird-abgelehnt.html
https://www.nic.swiss/nic/de/home/registrieren-sie-ihre-swiss-domain/wen-kontaktieren-.html
https://www.nic.swiss/de/swissnessde
https://www.nic.swiss/de/ihr-gesuch-wird-abgelehnt
.AT
Für .at-Domains müssen die Angaben des Domaininhabers vollständig und korrekt sein. Fehlende oder ungültige Kontaktdaten können dazu führen, dass die Registrierung, ein Transfer oder eine Änderung nicht erfolgreich abgeschlossen werden kann.
Wird eine .at-Domain abgelehnt oder bleibt die Domain nach der Bestellung in Bearbeitung, prüfen Sie die Angaben im Domaininhaberkontakt. Achten Sie insbesondere auf eine reale Kontaktperson, eine vollständige Adresse sowie eine aktuelle E-Mail-Adresse und Telefonnummer.
Hinweis: Falls die Angaben vollständig sind und die Domain weiterhin nicht verwaltbar ist, wenden Sie sich an den Support.
.BE
Bei .be-Domains kann die Registrierungsstelle eine E-Mail an die E-Mail-Adresse des Domaininhaberkontakts senden. Der Domaininhaber muss diese E-Mail innerhalb der angegebenen Frist bestätigen. In einem dokumentierten Fall betrug die Frist 14 Tage.
Bleibt eine .be-Domain nach der Bestellung längere Zeit in Bearbeitung oder ist sie noch nicht verwaltbar, prüfen Sie den Posteingang sowie den Spam- oder Junk-E-Mail-Ordner der im Domaininhaberkontakt hinterlegten E-Mail-Adresse.
.CA
Für .ca-Domains gelten die Canadian Presence Requirements (CPR). Registrierende Personen oder Organisationen müssen eine zulässige Verbindung zu Kanada nachweisen und bei der Registrierung eine passende CPR-Kategorie angeben.
Eine Registrierung kann für berechtigte kanadische Personen oder Unternehmen möglich sein. Alternativ kann eine in Kanada gültige Marke verwendet werden.
Bei einer Registrierung über eine Marke muss der exakte Markenname im Domainnamen enthalten sein. Zusätzlich kann die Markennummer verlangt werden. Bei einer späteren Prüfung kann ein Nachweis zur gewählten CPR-Kategorie erforderlich sein.
Eine .ca-Domain kann nicht mit beliebigen Kontaktdaten registriert werden. Wird die Registrierung abgelehnt, prüfen Sie, ob der erforderliche Bezug zu Kanada besteht und ob die gewählte CPR-Kategorie zu den Angaben des Domaininhabers passt.
.CN und .COM.CN
Für .cn- und .com.cn-Domains können folgende Anforderungen gelten:
- Validierung des Firmennamens
- Validierung der Kontaktperson
- Exakte Übereinstimmung der Angaben mit den Nachweisdokumenten
- Angabe einer realen Kontaktperson
- Keine allgemeinen oder generischen Namen
- Keine Umlaute in relevanten Kontaktangaben
Gleichen Sie den Firmennamen und die Kontaktperson vor der Bestellung mit den vorhandenen Nachweisdokumenten ab. Die Schreibweise muss übereinstimmen.
.COM.AU
Für .com.au-Domains können eine Australian Business Number (ABN) oder Australian Company Number (ACN) sowie die Bestätigung versendeter E-Mails erforderlich sein.
Wird eine .com.au-Domain nicht registriert oder ein Transfer nicht abgeschlossen, prüfen Sie, ob die erforderliche ABN oder ACN hinterlegt wurde und ob noch eine Bestätigung per E-Mail aussteht.
.DE
Bei .de-Domains werden bestimmte Kontaktangaben durch die Registrierungsstelle beziehungsweise das zuständige DENIC-Mitglied verwaltet. Dadurch unterscheidet sich die technische Verarbeitung von anderen Domainendungen.
Eine .de-Domain kann bereits teilweise registriert sein, obwohl noch ein Nameserverfehler besteht. In diesem Zustand ist die Domain möglicherweise noch nicht vollständig verwaltbar oder erreichbar.
Hinweis: Falls eine .de-Domain nach der Bestellung noch nicht vollständig verwaltbar ist, wenden Sie sich an den Support. Bei dieser Domainendung kann eine zusätzliche technische Aktualisierung der Nameserver erforderlich sein.
.ES
Für die Registrierung einer .es-Domain verlangt die Registrierungsstelle zusätzliche Angaben zum Domaininhaber.
Je nach Domaininhaber können folgende Angaben erforderlich sein:
- Ausweisnummer des Domaininhabers ausserhalb Spaniens
- DNI für spanische Staatsangehörige
- NIF für Unternehmen in Spanien
- NIE-Ausweisnummer für in Spanien wohnhafte ausländische Personen
Die NIE-Ausweisnummer beginnt üblicherweise mit dem Buchstaben X oder Y.
Eine reale Ausweisnummer kann für den Domaininhaberkontakt und einen weiteren administrativen Kontakt erforderlich sein.
Hinweis: Wird die Registrierung trotz vollständiger Angaben abgelehnt, muss der genaue Ablehnungsgrund bei der Registrierungsstelle abgeklärt werden. Wenden Sie sich in diesem Fall an den Support.
.FR
Bei .fr-Domains können besondere Anforderungen an den Domaininhaber und die hinterlegten Kontakte bestehen. Bestimmte technische Kontakte müssen als Organisation geführt werden. Ein Kontakt einer Privatperson kann für diese Funktion ungeeignet sein.
Je nach Domaininhaber kann zusätzlich ein Trustee erforderlich sein. Dabei wird ein berechtigter lokaler Kontakt für bestimmte Kontaktfunktionen eingesetzt.
Für die Registrierung einer .fr-Domain kann eine zusätzliche technische Nachbearbeitung erforderlich sein.
Hinweis: Falls eine .fr-Domain nach der Bestellung nicht vollständig verwaltbar ist oder weiterhin einen Fehlerstatus aufweist, wenden Sie sich an den Support.
.HK
Bei einer Firmenregistrierung kann ein Handelsregisterauszug verlangt werden. Der Firmenname im Domaininhaberkontakt muss mit dem Firmennamen im eingereichten Handelsregisterauszug übereinstimmen.
Ein Handelsregisterauszug eines anderen Unternehmens kann nicht als Ersatz verwendet werden.
Die Anforderung wurde in einem konkreten Fall dokumentiert und muss nicht zwingend bei jeder .hk-Domain auftreten.
.HU
.hu-Domains können zusätzliche Angaben, Dokumente und Bestätigungen erfordern. Je nach Verfahren können insbesondere folgende Anforderungen gelten:
- Personalausweisnummer des Domaininhabers
- Administrativer Kontakt mit ungarischer Adresse
- Trustee, falls kein geeigneter ungarischer Kontakt vorhanden ist
- VAT- oder Steuernummer bei Unternehmen
- Antragsformular
- Unterschrift des Domaininhabers
- Firmenstempel
- Formulare für einen Inhaberwechsel
- Unterschriften von zwei Zeugen
- AUTH-Code bei bestimmten Transferverfahren
Bei älteren, dokumentbasierten Registrierungen können weiterhin Formulare, Unterschriften und weitere Unterlagen erforderlich sein. Ein Registrarwechsel und ein Inhaberwechsel sind getrennte Vorgänge, können je nach Fall jedoch zusammenhängen.
Rechnen Sie bei .hu-Domains mit einer zusätzlichen Prüfung und gegebenenfalls einer längeren Bearbeitungszeit. Beachten Sie bei Rückfragen die konkrete Anforderung der Registrierungsstelle für den jeweiligen Auftrag.
.IE
Bei .ie-Domains muss der administrative Kontakt dem tatsächlichen Domaininhaber entsprechen. Ein Reseller, Webentwickler oder anderer Dienstleister darf nicht anstelle des Domaininhabers eingetragen werden.
Zusätzlich können folgende Nachweise erforderlich sein:
- Handelsregisterauszug, nicht älter als sechs Monate
- Nachweisbarer geschäftlicher Bezug zu Irland
- Rechnung oder anderer Handelsnachweis nach Irland, nicht älter als sechs Monate
- In Irland gültige Marke
Ein Handelsregisterauszug allein kann ungenügend sein. Wird eine .ie-Domain abgelehnt, prüfen Sie zusätzlich, ob ein ausreichender Bezug zu Irland nachgewiesen wurde.
.IS
Für Transfers von .is-Domains werden keine AuthInfo-Codes verwendet. Stattdessen können die ISNIC-Kontakte des neuen Registrars sowie das Passwort des IS-Handles des Domaininhabers oder des administrativen Kontakts erforderlich sein.
Der Ablauf eines .is-Domaintransfers kann deshalb von einem gewöhnlichen Domaintransfer mit Transfercode abweichen.
.IT
Für .it-Domains können je nach Domaininhaber und konkretem Auftrag zusätzliche Identifikationsangaben erforderlich sein.
Unternehmen
Bei einer Registrierung auf ein Unternehmen kann eine der folgenden Angaben verlangt werden:
- VAT-Nummer beziehungsweise Mehrwertsteuernummer
- Codice Fiscale mit 16 Stellen
- Steuernummer
Privatpersonen
Bei einer Registrierung auf eine Privatperson können folgende Angaben erforderlich sein:
- Codice Fiscale und Wohnadresse in Italien für Privatpersonen in Italien
- Ausweisnummer für Personen ausserhalb Italiens
- Staatsangehörigkeit im zweistelligen ISO-Format, beispielsweise CH, IT oder FR
Ausweisnummer, ISO-Ländercode und hinterlegte Adresse müssen zueinander passen.
Für einen Schweizer Domaininhaber müssen eine Schweizer Ausweisnummer, der ISO-Ländercode CH und eine Schweizer Adresse verwendet werden. Für einen italienischen Domaininhaber müssen eine italienische Ausweisnummer beziehungsweise ein Codice Fiscale, der ISO-Ländercode IT und eine italienische Adresse verwendet werden.
Eine gemischte Kombination, beispielsweise eine italienische Ausweisnummer mit einer Schweizer Adresse, ist nicht zulässig.
Zusätzlich können korrekt konfigurierte Nameserver und eine erfolgreiche DNS-Prüfung durch NIC.IT erforderlich sein.
Wird eine .it-Domain unmittelbar abgelehnt, prüfen Sie die Ausweisnummer beziehungsweise den Codice Fiscale Zeichen für Zeichen. Achten Sie insbesondere auf eine mögliche Verwechslung der Ziffer 0 mit dem Buchstaben O. Prüfen Sie ausserdem den ISO-Ländercode, die Adresse und bei Unternehmen die Steuernummer.
Eine Ablehnung bedeutet nicht zwingend, dass immer dieselbe Angabe fehlt. Die Anforderungen bleiben bei .it-Domains fallabhängig.
Hinweis: Falls die Angaben korrekt und vollständig erscheinen, wenden Sie sich an den Support, damit der genaue Ablehnungsgrund abgeklärt werden kann.
.KR
Für .kr-Domains kann eine lokale Präsenz des Domaininhabers erforderlich sein. Falls keine lokale Präsenz vorhanden ist, kann ein Trustee verwendet werden.
Wird eine .kr-Domain aufgrund einer fehlenden lokalen Präsenz abgelehnt, kann geprüft werden, ob eine Registrierung über einen Trustee möglich ist.
.LT
Für .lt-Domains ist keine allgemeine Nachweispflicht dokumentiert. Je nach Registrierung, Transfer oder Inhaberwechsel können dennoch zusätzliche Anforderungen gelten.
Bei einem dokumentierten Transfer wurde die Ausweisnummer des Domaininhabers verlangt. Bei einem dokumentierten Inhaberwechsel war zusätzlich der Zugriff auf ein Registry- beziehungsweise Kontaktkonto oder ein Passwort-Reset erforderlich.
Diese Anforderungen gelten nicht automatisch für jede .lt-Domain. Beachten Sie bei offenen Aufträgen die konkrete Rückmeldung der Registrierungsstelle.
.LU
Bei Transfers von .lu-Domains kann die Zustimmung des aktuellen administrativen Kontakts per E-Mail erforderlich sein.
Bleibt ein .lu-Transfer in Bearbeitung, prüfen Sie den Posteingang sowie den Spam- oder Junk-E-Mail-Ordner der beim bisherigen administrativen Kontakt hinterlegten E-Mail-Adresse.
.LV
Für .lv-Domains ist keine allgemeine Nachweispflicht dokumentiert. Zusätzliche Anforderungen können vom konkreten Auftrag abhängig sein.
Ein Ablauf, der bei einer .lt-Domain erforderlich ist, gilt nicht automatisch auch für eine .lv-Domain.
.MA
Für .ma-Domains ist keine allgemeine Pflicht zur Einreichung eines Handelsregisterauszugs dokumentiert. Im konkreten Fall kann dennoch ein Firmennachweis verlangt werden.
Falls ein Nachweis verlangt wird, muss dieser zum tatsächlich eingetragenen Domaininhaber und zu den im Domaininhaberkontakt hinterlegten Firmendaten passen.
.MP
Für Transfers von .mp-Domains gibt es keinen Auth-Code. Der Domaininhaber muss stattdessen eine schriftliche Bestätigung an die Registrierungsstelle abgeben. Anschliessend übernimmt die Registrierungsstelle die weitere Verarbeitung.
.NO
Für .no-Domains wird ein Wohnsitz oder Unternehmenssitz in Norwegen benötigt. Falls kein Wohn- oder Unternehmenssitz in Norwegen vorhanden ist, kann alternativ ein kostenpflichtiger Trustee-Service verwendet werden.
Bei Unternehmen muss der korrekte Firmenname im Domaininhaberkontakt hinterlegt sein.
Wird eine .no-Domain abgelehnt, prüfen Sie zuerst den erforderlichen Bezug zu Norwegen und die Angaben des Domaininhabers. Ein bereits abgelehnter Handle kann bei einem erneuten Versuch erneut zurückgewiesen werden. In diesem Fall kann die Erstellung eines neuen Handles mit vollständigen und korrekten Angaben erforderlich sein.
.PL
Bei polnischen Kontakt- und Adressdaten muss der verwendete Handle dem Land entsprechen. Daraus folgt nicht, dass jede .pl-Domain zwingend einen polnischen Domaininhaber benötigt.
Falls im Handle eine polnische Adresse hinterlegt ist, kann ein für Polen vorgesehener Handle erforderlich sein.
.PT
Bei .pt-Domains kann die Registrierungsstelle eine E-Mail zur Validierung an den Domaininhaber senden.
Bleibt eine .pt-Domain nach der Bestellung oder während eines Transfers in Bearbeitung, prüfen Sie den Posteingang sowie den Spam- oder Junk-E-Mail-Ordner der im Domaininhaberkontakt hinterlegten E-Mail-Adresse.
.SE
Bei schwedischen Privatpersonen kann die Registrierungsstelle oder der Registrar zusätzliche Identifikationsdaten verlangen. In einem dokumentierten Fall musste die schwedische Personennummer nachgetragen werden.
Es ist nicht dokumentiert, dass jede .se-Domain zwingend eine schwedische Personennummer benötigt.
Hinweis: Falls eine .se-Domain nach der Bestellung nicht im Kundenportal erscheint oder weiterhin nicht verwaltbar ist, wenden Sie sich an den Support. Bei einzelnen Aufträgen kann eine zusätzliche technische Bearbeitung erforderlich sein.
.SG
Für .sg-Domains kann ein Handelsregisterauszug oder ein anderer Firmennachweis erforderlich sein. Der Nachweis muss zum tatsächlich verwendeten Firmenhandle und zum eingetragenen Domaininhaber passen.
Ein Handelsregisterauszug eines anderen Unternehmens kann nicht als Ersatz verwendet werden. Firmenname im Handle und Firmenname im Handelsregisterauszug müssen übereinstimmen.
Wird eine .sg-Domain wegen einer unvollständigen Validierung deaktiviert oder abgelehnt, prüfen Sie, ob der eingereichte Firmennachweis zum aktuellen Domaininhaber gehört.
.SK
Für .sk-Domains können folgende Angaben erforderlich sein:
- Vollständige und gültige Kontaktdaten
- Handelsregisternummer
- Korrekte Zuordnung der notwendigen Domainkontakte
Prüfen Sie, ob die Kontaktdaten und die Handelsregisternummer vollständig und korrekt hinterlegt sind.
Hinweis: Falls die Registrierung trotz vollständiger Angaben weiterhin nicht abgeschlossen wird, wenden Sie sich an den Support.
.US
Bei .us-Domains kann ein Validierungslink bestätigt werden müssen. Je nach Auftrag können zusätzliche Anforderungen an die Verbindung zu den USA beziehungsweise NEXUS-Anforderungen gelten.
Bleibt die Domain in Bearbeitung, prüfen Sie den Posteingang sowie den Spam- oder Junk-E-Mail-Ordner der im Domaininhaberkontakt hinterlegten E-Mail-Adresse. Eine erneute Bestellung oder ein Neustart des Auftrags ersetzt eine ausstehende Bestätigung nicht.
.AL
Für den Transfer einer .al-Domain können folgende Angaben und Unterlagen erforderlich sein:
- Auth-Code
- Steuernummer beziehungsweise VAT
- Handelsregisternummer
- Kopie des Ausweisdokuments der zeichnungsberechtigten Person
- Ausweisnummer
- Domaininhaberkontakt mit dem Namen einer realen Person
Auch wenn ein Transfercode zunächst nicht verfügbar ist, kann für .al-Domains grundsätzlich ein Auth-Code-Verfahren verwendet werden.
.HR
Bei einem dokumentierten Transfer einer .hr-Domain musste eine Bestätigungsmail bearbeitet werden.
Bleibt ein .hr-Transfer in Bearbeitung, prüfen Sie den Posteingang sowie den Spam- oder Junk-E-Mail-Ordner der beim Domaininhaber hinterlegten E-Mail-Adresse. Daraus lässt sich keine allgemeine Regel für jede .hr-Domain ableiten.
.CO.IL und .IL
Bei einem dokumentierten Transfer einer .co.il-Domain waren folgende Voraussetzungen erforderlich:
- Auth-Code
- Freigabe der Domain für den Transfer
- Abschluss einer ausstehenden E-Mail-Validierung
Bleibt ein Transfer in Bearbeitung, prüfen Sie, ob alle drei Voraussetzungen erfüllt sind.
.TV
Bei einem dokumentierten Transfer einer .tv-Domain wurde ein AUTH-Code verlangt. Im selben Fall konnte zunächst kein Code beschafft werden. Das dokumentierte Verfahren war widersprüchlich.
Hinweis: Falls für eine .tv-Domain kein Transfercode erhältlich ist, wenden Sie sich zunächst an den bisherigen Registrar und anschliessend an den Support, damit das für die Domain geltende Verfahren abgeklärt werden kann.
Weiterführende Informationen
Weitere Informationen zur Auswahl eines passenden Domainnamens finden Sie hier:
https://www.green.ch/de/die-perfekte-domain-auswaehlen
Weitere Informationen zu Premium Domains finden Sie hier:
https://www.green.ch/de/premium-domains
Weitere Informationen zu Umlautdomains finden Sie hier:
https://www.green.ch/de/umlautdomains
Weitere Informationen zu Domain Handles und Inhaberkontakten finden Sie hier:
https://www.green.ch/de/domain-handle-/-inhaberkontakt
Weitere Informationen zum Inhaberwechsel und IRTP-Verfahren finden Sie hier:
https://www.green.ch/de/inhaberwechsel-/-irtp
Weitere Informationen zur Registrierung einer neuen Domain finden Sie hier:
https://www.green.ch/de/domain-registration-bei-greench
Rückfragen / unklare Stellen
- Bei .tv ist nicht abschliessend geklärt, welches Transferverfahren allgemein gilt.
- Bei .ma, .lt, .lv, .hk und .hr sind einzelne Anforderungen nur in konkreten Fällen dokumentiert und nicht als allgemeine Regel für jede Domain dieser Endung bestätigt.
- Bei .se ist nicht bestätigt, dass für jede Registrierung eine schwedische Personennummer erforderlich ist.
- Bei .us müssen mögliche Presence- beziehungsweise NEXUS-Anforderungen anhand des konkreten Auftrags geprüft werden.