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Delisting nicht gänzlich möglich

Hinweis: Dieser Hilfeartikel gilt nur für Surf Mail, Mailhosting und Hosted Exchange. Wenn Sie nicht sicher sind, welchen Maildienst Sie verwenden, finden Sie weitere Informationen im folgenden Artikel.

https://www.green.ch/de/welchen-maildienst-verwende-ich

 

Delisting ist nicht immer vollständig möglich

Ein Delisting bedeutet die Entfernung einer Domain, IP-Adresse oder eines Mailservers von einer Blacklist oder Reputationsliste.

In der Praxis ist ein Delisting nicht immer möglich. Dies gilt insbesondere dann, wenn die betroffene Domain oder IP-Adresse nicht Green gehört oder wenn die Entscheidung ausschliesslich beim Betreiber der jeweiligen Liste liegt.

 

Warum ein Delisting scheitern kann

  • Die betroffene Domain gehört einem Kunden oder einem Drittanbieter und nicht Green.
  • Die Listung betrifft eine externe Domain, die in E-Mails verwendet wird.
  • Der Betreiber der Blacklist bietet kein Delisting an.
  • Der Betreiber reagiert nicht auf Anfragen.
  • Die Listung basiert auf einer gesamten IP-Range und nicht auf einer einzelnen IP-Adresse.
  • Die Listung wird automatisch aufgrund von Reputation, Spam-Vorfällen oder Missbrauchsdaten erstellt.
  • Der Betreiber verlangt Bedingungen, die nicht erfüllt werden können oder ausserhalb des Einflussbereichs von Green liegen.

 

Domains von Kunden oder Drittanbietern

Wenn eine Domain auf einer Blacklist oder Reputationsliste geführt wird, kann in der Regel nur der Inhaber dieser Domain die Reputation verbessern oder ein Delisting beantragen.

Green hat keinen Einfluss auf Domains, die Kunden, Drittanbietern oder anderen Organisationen gehören.

Dies betrifft beispielsweise Fälle, in denen eine Domain in einer E-Mail verlinkt wird und aufgrund einer schlechten Reputation zu Zustellproblemen führt.

Wenn eine E-Mail aufgrund einer Domain oder URL im Nachrichteninhalt blockiert wird, kann Green die betroffene Domain nicht stellvertretend delisten lassen.

 

Blacklists auf der Empfängerseite

Viele Zustellprobleme entstehen nicht auf der Seite des Absenders, sondern auf der Seite des Empfängers.

Einige Mailserver verwenden zusätzliche Blacklists oder Reputationsdienste, die unabhängig von Green betrieben werden.

Dokumentierte Beispiele sind:

  • SORBS
  • Backscatterer
  • UCEPROTECT Level 1
  • UCEPROTECT Level 2

In solchen Fällen wird häufig nicht die E-Mail-Adresse oder der Inhalt der Nachricht beanstandet, sondern die öffentliche IP-Adresse des verwendeten Mailservers.

Selbst wenn ein Delisting bei anderen Anbietern erfolgreich durchgeführt wurde, kann ein Empfänger weiterhin blockieren, solange dessen Mailserver zusätzliche Blacklists verwendet.

Da die Entscheidung auf der Empfängerseite getroffen wird, besteht in solchen Fällen kein direkter Einfluss auf die Zustellung.

 

IP-Adressen und Reputationslisten

Viele Blacklists bewerten nicht nur einzelne IP-Adressen, sondern ganze Netzbereiche oder IP-Ranges.

Dadurch kann eine Listung bestehen bleiben, obwohl einzelne Systeme innerhalb dieser Range keine Probleme verursachen.

Einige Listen werden von grossen Mailanbietern berücksichtigt, andere hingegen kaum oder gar nicht.

Nicht jede Blacklist hat dieselbe Bedeutung. Eine Listung auf einer wenig verbreiteten oder unseriösen Liste führt nicht automatisch zu Zustellproblemen.

 

UCEPROTECT und ähnliche Blacklists

Nicht jede Blacklist wird von Mailanbietern gleich bewertet.

UCEPROTECT wird in dokumentierten Supportfällen häufig nicht als zuverlässiger Indikator für Zustellprobleme betrachtet. Viele Empfänger verwenden diese Liste gar nicht.

Eine Meldung auf UCEPROTECT bedeutet deshalb nicht automatisch, dass dies die tatsächliche Ursache eines Zustellproblems ist.

Für eine sinnvolle Beurteilung sollten folgende Punkte geprüft werden:

  • Welche Blacklist meldet den Eintrag?
  • Welche IP-Adresse oder Domain ist betroffen?
  • Verwendet der Empfänger diese Blacklist überhaupt?
  • Wird die Nachricht aufgrund der Blacklist tatsächlich abgelehnt?

Weitere Informationen finden Sie unter:

https://www.green.ch/de/uceprotect-erklaert

 

Warum ein Delisting manchmal nicht sinnvoll ist

Ein Delisting sollte erst beantragt werden, wenn die eigentliche Ursache behoben wurde.

Typische Ursachen sind:

  • Spamversand über kompromittierte Konten
  • Phishing-Vorfälle
  • Schlechte Versandreputation
  • Fehlerhafte Mailkonfiguration
  • Missbrauchte Webseiten oder Formulare

Wird die Ursache nicht behoben, erfolgt häufig eine erneute Listung.

Weitere Informationen finden Sie unter:

https://www.green.ch/de/delisting-von-blacklists

https://www.green.ch/de/ip-reputation-schlecht-wegen-spam

 

Besonderheit bei Reputationsdiensten

Einige Anbieter veröffentlichen Reputations- oder Blacklists, bieten jedoch keine praktikable Möglichkeit zur Entfernung von Einträgen an.

In solchen Fällen kann weder Green noch der betroffene Domaininhaber ein vollständiges Delisting erzwingen.

Selbst wenn technische Probleme behoben wurden, kann ein Eintrag weiterhin bestehen bleiben, solange der Betreiber der Liste diesen nicht entfernt.

 

Was Sie selbst prüfen können

  1. Prüfen Sie die vollständige Fehlermeldung oder Bounce-Nachricht.
  2. Prüfen Sie, ob eine konkrete Blacklist genannt wird.
  3. Prüfen Sie, ob eine Domain, URL oder Versand-IP-Adresse erwähnt wird.
  4. Prüfen Sie, ob das Problem bei allen Empfängern oder nur bei einzelnen Anbietern auftritt.
  5. Prüfen Sie, ob Ihre Domain oder Ihr Mailserver korrekt konfiguriert ist.
  6. Prüfen Sie SPF-, DKIM- und DMARC-Einträge.
  7. Prüfen Sie, ob kompromittierte Konten oder Spamversand vorliegen.
  8. Prüfen Sie, ob die betroffene Domain tatsächlich Ihnen gehört oder von einem Drittanbieter betrieben wird.

Weitere Informationen zu SPF, DKIM und DMARC finden Sie unter:

https://www.green.ch/de/spf-dkim-und-dmark-erklaert

Weitere Informationen zu IP-Reputation finden Sie unter:

https://www.green.ch/de/ip-reputation-schlecht-wegen-spam

Weitere Informationen zu SpamRL finden Sie unter:

https://www.green.ch/de/spamrlcom-grund

 

Was Green beeinflussen kann

Wenn eine Green-IP-Adresse auf einer relevanten Blacklist geführt wird, kann Green die Situation analysieren und, sofern möglich, ein Delisting beantragen oder technische Massnahmen ergreifen.

Je nach Situation kann beispielsweise eine Bereinigung der Ursache oder eine technische Anpassung erforderlich sein.

Ob ein Delisting tatsächlich erfolgt, entscheidet jedoch immer der Betreiber der jeweiligen Liste.

 

Was Green nicht beeinflussen kann

  • Domains von Kunden oder Drittanbietern
  • Externe Mailserver
  • Entscheidungen von Blacklist-Betreibern
  • Reputationsbewertungen externer Anbieter
  • Listen, die keine Delisting-Möglichkeit anbieten

Hinweis: Falls Ihre Domain, URL oder IP-Adresse trotz korrigierter Konfiguration weiterhin auf einer Liste geführt wird, kann die Entfernung ausschliesslich vom Betreiber der jeweiligen Blacklist vorgenommen werden. Ein vollständiges Delisting kann daher nicht in jedem Fall garantiert oder erzwungen werden.