Delisting von Blacklists
Hinweis: Dieser Hilfeartikel gilt nur für Surf Mail, Mailhosting und Hosted Exchange. Wenn Sie nicht sicher sind, welchen Maildienst Sie verwenden, finden Sie weitere Informationen im folgenden Artikel.
https://www.green.ch/de/welchen-maildienst-verwende-ich
Was ist ein Delisting?
Ein Delisting bezeichnet die Entfernung einer IP-Adresse, Domain, URL oder eines Mailservers von einer Blacklist oder Reputationsliste.
Blacklists werden von unterschiedlichen Organisationen und Anbietern betrieben. Mailserver und Mailanbieter können diese Listen verwenden, um Nachrichten zu bewerten, zu filtern oder abzulehnen.
Ein Delisting ist jedoch nicht immer möglich und führt nicht automatisch zur Behebung von Zustellproblemen.
Blacklists und Reputationssysteme
Bei Zustellproblemen wird häufig von einer Blacklist gesprochen. In der Praxis gibt es jedoch unterschiedliche Arten von Bewertungen.
Einige Anbieter betreiben klassische Blacklists, andere verwenden eigene Reputationssysteme oder interne Spamfilter.
Eine Listung auf einer öffentlichen Blacklist ist deshalb nicht mit einer negativen Bewertung bei einem Mailanbieter gleichzusetzen.
Ein Mailanbieter kann Nachrichten ablehnen, obwohl keine öffentliche Blacklist beteiligt ist. Umgekehrt kann eine IP-Adresse auf einer Blacklist geführt werden, ohne dass daraus tatsächliche Zustellprobleme entstehen.
Beispiele für Blacklists
Dokumentierte Beispiele für häufig genannte Blacklists und Reputationslisten sind:
- SORBS
- Backscatterer
- UCEPROTECT
- SpamRL
Nicht jede Liste hat dieselbe Bedeutung. Einige Listen werden von Mailanbietern aktiv verwendet, andere nur selten oder gar nicht.
Warum ein Delisting nicht immer möglich ist
Ob ein Delisting durchgeführt werden kann, hängt vom Betreiber der jeweiligen Liste ab.
Ein Delisting kann beispielsweise aus folgenden Gründen nicht möglich sein:
- Der Betreiber bietet keine Delisting-Möglichkeit an.
- Der Betreiber reagiert nicht auf Anfragen.
- Die Listung basiert auf einer gesamten IP-Range statt auf einer einzelnen IP-Adresse.
- Der Betreiber entfernt Einträge nur automatisch nach Ablauf einer bestimmten Zeit.
- Die eigentliche Ursache der Listung wurde noch nicht behoben.
- Die Listung betrifft Systeme, die nicht von Green betrieben oder verwaltet werden.
Selbst wenn technische Probleme bereits behoben wurden, kann ein Eintrag weiterhin bestehen bleiben, solange der Betreiber der Liste diesen nicht entfernt.
Wann Green ein Delisting durchführen kann
Green kann nur auf Systeme Einfluss nehmen, die von Green selbst betrieben oder verwaltet werden.
Wenn eine Green-IP-Adresse auf einer relevanten Blacklist geführt wird, kann Green die Situation analysieren und, sofern möglich, ein Delisting beantragen oder technische Massnahmen ergreifen.
Ob ein Delisting tatsächlich erfolgt, entscheidet jedoch immer der Betreiber der jeweiligen Liste.
Wann Green kein Delisting durchführen kann
Green hat keinen Einfluss auf Domains, Webseiten oder Systeme, die Kunden, Drittanbietern oder anderen Organisationen gehören.
Dies betrifft beispielsweise:
- Domains von Kunden
- Webseiten von Kunden
- Links innerhalb von E-Mails
- Externe Maildienste
- Externe Newsletter-Plattformen
- Fremde Mailserver
Wenn eine E-Mail aufgrund einer Domain oder URL im Nachrichteninhalt blockiert wird, kann Green die betroffene Domain nicht stellvertretend delisten lassen.
In solchen Fällen muss der Inhaber der Domain oder der Betreiber des jeweiligen Dienstes die erforderlichen Massnahmen selbst durchführen.
UCEPROTECT und ähnliche Listen
Nicht jede Blacklist wird von Mailanbietern gleich bewertet.
Eine Listung auf UCEPROTECT bedeutet nicht automatisch, dass dies die Ursache eines Zustellproblems ist.
Viele Empfänger verwenden UCEPROTECT nicht als Grundlage für ihre Zustellentscheidungen.
Vor einer Beurteilung sollten deshalb immer folgende Fragen geklärt werden:
- Welche Liste meldet den Eintrag?
- Welche IP-Adresse oder Domain ist betroffen?
- Verwendet der Empfänger diese Liste überhaupt?
- Wird die Nachricht aufgrund dieser Listung tatsächlich abgelehnt?
Weitere Informationen finden Sie unter:
https://www.green.ch/de/uceprotect-erklaert
https://www.green.ch/de/delisting-nicht-moeglich-wegen-uceprotect
Ursachen vor dem Delisting beheben
Ein Delisting sollte erst geprüft werden, nachdem die Ursache der Listung behoben wurde.
Typische Ursachen sind:
- Spamversand über kompromittierte Konten
- Phishing-Vorfälle
- Schlechte Versandreputation
- Fehlerhafte Mailkonfiguration
- Missbrauchte Webseiten oder Formulare
Wird die Ursache nicht behoben, kann eine erneute Listung erfolgen.
Was Sie selbst prüfen können
- Prüfen Sie die vollständige Fehlermeldung oder Bounce-Nachricht.
- Prüfen Sie, ob eine konkrete Blacklist genannt wird.
- Prüfen Sie, welche IP-Adresse, Domain oder URL betroffen ist.
- Prüfen Sie, ob das Problem bei allen Empfängern oder nur bei einzelnen Anbietern auftritt.
- Prüfen Sie SPF-, DKIM- und DMARC-Einträge.
- Prüfen Sie, ob kompromittierte Konten oder Spamversand vorliegen.
- Prüfen Sie, ob die betroffene Domain oder URL von Ihnen oder von einem Drittanbieter betrieben wird.
Weitere Informationen finden Sie unter:
https://www.green.ch/de/spf-dkim-und-dmark-erklaert
https://www.green.ch/de/ip-reputation-schlecht-wegen-spam
https://www.green.ch/de/spamrlcom-grund
Hinweis: Falls die betroffene Domain, URL oder IP-Adresse nicht von Green betrieben wird, kann Green kein Delisting bei der jeweiligen Blacklist veranlassen. Die Entfernung muss in diesem Fall durch den Inhaber der betroffenen Ressource oder durch den Betreiber der entsprechenden Plattform erfolgen.
Hinweis: Ein erfolgreiches Delisting garantiert nicht automatisch die Zustellung von E-Mails. Viele Mailanbieter verwenden zusätzliche Reputationssysteme, interne Filter oder weitere Blacklists, die unabhängig vom Delisting bewertet werden.