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Datenschutz, DSGVO und Auftragsdatenverarbeitung (ADV)

Green unterliegt als Schweizer Anbieter den geltenden Datenschutzbestimmungen der Schweiz. Je nach Anwendungsfall können zusätzlich die Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung der Europäischen Union (DSGVO) gelten.

Ob die DSGVO oder eine Auftragsdatenverarbeitungs-Vereinbarung (ADV-Vereinbarung) für Sie erforderlich ist, hängt von Ihrem konkreten Anwendungsfall, den verarbeiteten personenbezogenen Daten und Ihrer datenschutzrechtlichen Rolle ab.

 

Datenschutz bei Green

Kunden-, Verbindungs- und Zugangsdaten werden gemäss den gesetzlichen Vorgaben aufbewahrt. Gesetzlich vorgeschriebene Verbindungs- und Zugangsdaten werden während sechs Monaten gespeichert.

Eine Herausgabe dieser Daten, insbesondere von Logfiles und E-Mail-Daten, erfolgt ausschliesslich in folgenden Fällen:

  • mit Einwilligung der betroffenen Kundin oder des betroffenen Kunden
  • aufgrund einer richterlichen Verfügung an die zuständige Behörde

Die Datenschutzrichtlinie von Green gilt allgemein. Einzelne Angaben können deshalb nicht unverändert auf jedes Produkt oder jeden Service übertragen werden.

Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie in der Datenschutzrichtlinie von Green und auf der Website des Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten.

https://www.green.ch/fileadmin/user_upload/Rechtliches/Datenschutzrichtlinie_Green.pdf

https://www.edoeb.admin.ch/edoeb/de/home.html

 

Protokolldaten und Logfiles bei Webhosting-Produkten

Bei Webhosting-Produkten werden Webserver-Logs gespeichert. Ab dem zweiten Tag wird die IP-Adresse anonymisiert.

Die Webserver-Logs enthalten unter anderem folgende Angaben:

  • die aufgerufene URL
  • Browser und Browserversion
  • Betriebssystem und Betriebssystemversion
  • HTTP-Statuscode

Die Protokollierung dient der technischen Sicherheit, der Fehleranalyse und dem Betrieb der Plattform.

 

Backups und Aufbewahrung

Self-Backups werden während 14 Tagen aufbewahrt.

Zusätzlich besteht ein georedundantes Desaster-Recovery-Backup mit einer maximalen Aufbewahrungsdauer von drei Monaten. Dieses Backup darf ausschliesslich bei einem katastrophalen Ereignis wiederhergestellt werden. Dazu gehören beispielsweise die physische Zerstörung von Servern durch Brand, Erdbeben oder Sabotage sowie eine digitale Zerstörung durch Ransomware.

Die Daten in diesen Backups sind verschlüsselt. Der Zugriff ist ausschliesslich bei einem solchen Ereignis zur Verminderung eines möglichen Datenverlusts gestattet. Jeder Zugriff wird protokolliert. Ohne ein entsprechendes Ereignis besteht kein Zugriff auf den Inhalt dieser Backups.

Das georedundante Desaster-Recovery-Backup wird bei Webhostings einschliesslich Windows Hosting, WordPress Hosting, E-Mail Hosting und Surfmail eingesetzt. Es wurde nach einer Risikobeurteilung als Reaktion auf den Grossbrand bei OVH im März 2021 eingeführt. Die Eintrittswahrscheinlichkeit eines solchen Ereignisses wurde als sehr gering, das mögliche Schadensausmass bei einem Datenverlust jedoch als kritisch eingestuft.

 

Datenschutz bei Ihrer Webseite

Welche personenbezogenen Daten über Ihre Webseite verarbeitet werden, hängt von der eingesetzten Webseitentechnik sowie den verwendeten Diensten, Plugins, Formularen und Tracking-Lösungen ab.

Green aktiviert auf Webhosting-Produkten keine Dienste wie Google Analytics, Hotjar oder Social-Media-Plugins automatisch. Angaben zu solchen Diensten in der Datenschutzrichtlinie von Green beziehen sich auf die Webseiten der Green.ch AG und lassen sich nicht automatisch auf Ihre Webseite übertragen.

Prüfen Sie deshalb selbst, welche Dienste und Funktionen auf Ihrer Webseite tatsächlich eingesetzt werden und ob diese personenbezogene Daten erfassen oder übermitteln.

Berücksichtigen Sie bei Ihrer Prüfung insbesondere:

  • die verwendete Webseitensoftware
  • installierte Plugins und Erweiterungen
  • Kontakt- und Registrierungsformulare
  • Statistik- und Tracking-Lösungen
  • Cookies
  • eingebundene Inhalte externer Anbieter
  • Social-Media-Funktionen

Welche Angaben in Ihrer Datenschutzerklärung erforderlich sind, hängt von der konkreten Umsetzung Ihrer Webseite ab. Es gibt keine allgemeingültige Vorlage, die für jede Webseite und alle eingesetzten Funktionen geeignet ist.

Weitere Informationen zum Datenschutzgesetz und zu den möglichen Auswirkungen auf Ihre Webseite finden Sie in den folgenden Beiträgen:

https://www.green.ch/de/blog

https://www.green.ch/de/blog/detail/das-neue-datenschutzgesetz-was-sie-fuer-ihre-website-wissen-muessen

Für Fragen zu Datenschutzerklärungen für KMU stehen unter anderem folgende Angebote zur Verfügung:

https://www.legally-ok.com/

https://www.datenschutzpartner.ch/angebot-datenschutz-generator/

Hinweis: Falls Sie nicht sicher sind, welche Angaben Ihre Datenschutzerklärung enthalten muss oder welche Datenschutzvorschriften für Ihre Webseite gelten, wenden Sie sich an eine fachkundige Datenschutzstelle oder lassen Sie die Anforderungen rechtlich prüfen.

 

Auftragsdatenverarbeitung und ADV-Vereinbarung

Eine Auftragsdatenverarbeitungs-Vereinbarung regelt die Verarbeitung personenbezogener Daten durch einen Dienstleister im Auftrag eines Kunden. Sie klärt die Zuständigkeiten zwischen dem Verantwortlichen einer Webseite oder Anwendung und dem Hosting-Provider als Auftragsverarbeiter.

Seit dem 01.09.2023 bietet Green eine Vereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung an.

Wenn die DSGVO auf Ihre Webseite oder Ihr Unternehmen anwendbar ist, kann eine ADV-Vereinbarung erforderlich sein. Ob dies auf Ihren Anwendungsfall zutrifft, hängt von Ihrer konkreten Datenverarbeitung und Ihrer datenschutzrechtlichen Rolle ab.

 

ADV-Vereinbarung im Kundenportal finden

  1. Melden Sie sich bei my.green.ch an.
  2. Öffnen Sie den «Kunden-Bereich».
  3. Öffnen Sie «Datenschutz / ADV / Sicherheit».
  4. Rufen Sie dort die ADV-Vereinbarung auf.

Weitere Informationen zur Auftragsdatenverarbeitung und zur ADV-Vereinbarung finden Sie in den folgenden Artikeln:

https://www.green.ch/de/auftragsdatenverarbeitung

https://www.green.ch/de/auftragsdatenverarbeitungs-vereinbarung-adv

 

Unterschied zwischen Datenschutzrichtlinie, ADV-Vereinbarung und AGB

Die Datenschutzrichtlinie, die ADV-Vereinbarung und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen erfüllen unterschiedliche Zwecke.

  • Die Datenschutzrichtlinie beschreibt den Umgang mit personenbezogenen Daten.
  • Die ADV-Vereinbarung regelt die Auftragsverarbeitung zwischen dem Kunden und dem Anbieter.
  • Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die allgemeinen Vertragsbedingungen.

Weitere Informationen zum Zusammenspiel von ADV und AGB finden Sie im folgenden Artikel:

https://www.green.ch/de/adv-und-agbs

Weitere Informationen zu den Pflichten von Kundinnen und Kunden finden Sie hier:

https://www.green.ch/de/agbs-und-pflichten-der-kunden

 

Rückfragen / unklare Stellen

Die Wissenssammlung enthält widersprüchliche Angaben zur Aufbewahrungsdauer von Webserver-Logs bei Webhosting-Produkten. Genannt werden 7 Tage und 14 Tage. Für die Webseite der Green.ch AG werden 30 Tage genannt. Die für den Artikel gültige Aufbewahrungsdauer muss vor der Veröffentlichung fachlich bestätigt werden.

Die Wissenssammlung enthält sowohl die Bezeichnung «Auftragsdatenverarbeitungs-Vereinbarung» als auch «Vereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung». Die offiziell im Kundenportal und in den Vertragsunterlagen verwendete Bezeichnung muss vor der Veröffentlichung geprüft werden.