Domain .SWISS als Privatperson registrieren
Die Domainendung .swiss unterliegt besonderen Vergaberegeln der zuständigen Registrierungsstelle. Eine .swiss-Domain kann deshalb nicht beliebig registriert werden.
Bei jeder Bestellung prüft die zuständige Registrierungsstelle, ob die beantragte Domain den Vergaberichtlinien entspricht. Wird eine .swiss-Domain als Privatperson bestellt, prüft sie insbesondere, ob ein ausreichender Bezug zwischen dem Domainnamen und der antragstellenden Person besteht.
Eine Bestellung kann abgelehnt werden, obwohl die Domain technisch noch verfügbar erscheint.
Welche Domainnamen können Privatpersonen registrieren?
Natürliche Personen können .swiss-Domainnamen registrieren, wenn der Domainname mindestens einen der folgenden Bestandteile enthält:
- den eigenen offiziellen Nachnamen oder einen anderen beim Zivilstandsamt eingetragenen Nachnamen
- den eigenen Vornamen
- einen Allianznamen
- den gemeinsamen Namen einer eingetragenen Partnerschaft
- einen Ordensnamen
- einen Künstlernamen, unter dem Bekanntheit erlangt wurde
- eine Bezeichnung, an der ein Kennzeichenrecht besteht, beispielsweise eine eingetragene Marke
Diese Bestandteile dürfen mit frei gewählten Zusätzen kombiniert werden.
Die Erfolgschancen sind grundsätzlich höher, wenn der Domainname einen direkten Bezug zur registrierenden Person hat und keine Rechte Dritter verletzt. Die zuständige Registrierungsstelle entscheidet in jedem Fall über die Zulassung.
Welche Domainnamen werden häufig abgelehnt?
Rein generische Domainnamen
Rein generische Domainnamen werden Privatpersonen in der Regel nicht zugeteilt.
Beispiele:
- metzger.swiss
- marchand.swiss
- vergleichbare generische Begriffe
Solche Domainnamen können abgelehnt werden, wenn kein ausreichender persönlicher Bezug nachgewiesen werden kann.
Eine Registrierung kann unter Umständen möglich sein, wenn der Domainname durch zusätzliche Bestandteile ergänzt wird, beispielsweise durch:
- einen Vornamen
- eine Fantasiebezeichnung
- einen Bezug zu einem Hobby
- eine geschützte Marke
Firmenname, Vereinsname oder Markenname
Privatpersonen können Namen von Firmen, Vereinen, Marken oder andere geschäftliche Bezeichnungen nicht beliebig als .swiss-Domain registrieren.
Handelt es sich beim gewünschten Domainnamen um einen Firmennamen, eine Marke oder eine geschäftliche Bezeichnung, sollte die Domain auf das entsprechende Unternehmen oder den tatsächlichen Rechteinhaber registriert werden.
In dokumentierten Fällen verlangte die zuständige Registrierungsstelle für die Prüfung zusätzliche Angaben wie:
- Firmenname
- Adresse des Unternehmens oder der Unternehmenszentrale
- Unternehmens-Identifikationsnummer (UID)
Mit diesen Angaben kann die zuständige Registrierungsstelle den Zusammenhang zwischen dem Domainnamen und dem Unternehmen prüfen.
Geschützte Bezeichnungen
Bestimmte Begriffe sind reserviert oder besonders geschützt. Dazu gehören beispielsweise Namen von Behörden, öffentlichen Institutionen oder andere geschützte Bezeichnungen.
Die zuständige Registrierungsstelle kann einen Nachweis verlangen, dass die antragstellende Person oder Organisation zur Verwendung der Bezeichnung berechtigt ist.
Ortsnamen
Namen, die im amtlichen Ortschaftenverzeichnis aufgeführt sind, gelten als reservierte Bezeichnungen. Die Zuständigkeit für dieses Verzeichnis liegt beim Bundesamt für Landestopografie swisstopo.
Ortsnamen oder geografische Bezeichnungen können deshalb von der Registrierung ausgeschlossen sein oder zusätzliche Anforderungen auslösen.
Fehlender Bezug zum Domainnamen
Die zuständige Registrierungsstelle prüft, ob zwischen dem Domainnamen und dem Domaininhaberkontakt ein nachvollziehbarer Zusammenhang besteht.
Ist dieser Zusammenhang nicht erkennbar oder kann er nicht nachgewiesen werden, kann die Registrierung abgelehnt werden.
Welche Angaben oder Nachweise können verlangt werden?
Die zuständige Registrierungsstelle kann je nach Domainname zusätzliche Angaben oder Nachweise verlangen.
Dazu können gehören:
- Nachweis einer Firma oder Organisation
- Nachweis eines Markenrechts
- Nachweis der Berechtigung zur Verwendung eines Namens
- Nachweis des Bezugs zur Schweiz
- weitere Unterlagen gemäss den Vergaberichtlinien
Für die Registrierung einer .swiss-Domain als Privatperson können zusätzliche Identifikationsangaben erforderlich sein. In dokumentierten Fällen wurde insbesondere die AHV-Nummer für die Prüfung des Gesuchs benötigt.
Die konkreten Anforderungen können je nach Domainname und Rückmeldung der zuständigen Registrierungsstelle unterschiedlich ausfallen.
Schweizer Staatsangehörige mit Wohnsitz im Ausland
Schweizer Staatsangehörige mit Wohnsitz im Ausland dürfen .swiss-Domainnamen ausschliesslich für private, gemeinnützige oder Vereinszwecke nutzen.
Eine kommerzielle Nutzung aus dem Ausland ist nicht zulässig.
Warum wurde die Registrierung abgelehnt?
Eine Ablehnung bedeutet nicht automatisch, dass die Domain bereits vergeben ist.
Häufige Gründe für eine Ablehnung sind:
- fehlender persönlicher Bezug zum Domainnamen
- generischer Domainname
- fehlende oder unvollständige Angaben
- fehlende Nachweise
- fehlender Zusammenhang zwischen dem Domainnamen und einem Unternehmen oder einer Marke
- Verwendung eines Firmen-, Vereins- oder Markennamens ohne entsprechende Berechtigung
- reservierte oder besonders geschützte Bezeichnung
- Ortsname oder geografische Bezeichnung mit besonderen Vergabeanforderungen
Was können Sie bei einer Ablehnung prüfen?
- Prüfen Sie, ob der gewünschte Domainname einen ausreichenden Bezug zu Ihrem Namen oder Ihrer Person hat.
- Prüfen Sie, ob es sich um einen rein generischen Begriff handelt.
- Prüfen Sie, ob der Domainname zu einer Firma, einem Verein, einer Marke, einer Organisation, einem Ortsnamen oder einer geschützten Bezeichnung gehört.
- Prüfen Sie, ob der korrekte Domaininhaberkontakt hinterlegt ist.
- Prüfen Sie, ob alle verlangten Angaben und Nachweise vollständig eingereicht wurden.
- Beschreiben Sie möglichst konkret, weshalb der gewünschte Domainname mit Ihnen, Ihrem Unternehmen oder Ihrer Organisation in Verbindung steht.
Falls der Domainname einer Firma, Marke oder Organisation zugeordnet ist, kann eine Registrierung auf die berechtigte Organisation oder den tatsächlichen Rechteinhaber erforderlich sein.
Falls die zuständige Registrierungsstelle zusätzliche Informationen verlangt oder einen neuen Antrag zulässt, können die ergänzenden Angaben und Nachweise eingereicht werden.
Hinweis: Die endgültige Entscheidung über die Vergabe einer .swiss-Domain liegt ausschliesslich bei der zuständigen Registrierungsstelle. Falls Ihre Angaben vollständig sind und die Registrierung dennoch abgelehnt wird, wenden Sie sich an den Support. Der genaue Ablehnungsgrund muss gegebenenfalls bei der zuständigen Registrierungsstelle abgeklärt werden.
Weitere Informationen
Weitere Informationen zu besonderen Anforderungen einzelner Domainendungen:
https://www.green.ch/de/besondere-anforderungen-einzelner-domainendungen
Weitere Informationen zur Ablehnung einer .SWISS-Domain:
https://www.green.ch/de/domain-ablehnung-domreg-swiss
Weitere Informationen zum Domaininhaberkontakt:
https://www.green.ch/de/domain-handle-/-inhaberkontakt
Weitere Informationen zur Registrierung einer Domain bei Green:
https://www.green.ch/de/domain-registration-bei-greench