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Talk Green Talk Position

Was bedeutet die Rechnungsposition «Talk»?

Die Position «Talk» beziehungsweise «Green Talk» auf Ihrer Rechnung bezieht sich auf Ihren Festnetzanschluss und die dazugehörige Telefonnummer.

Wenn diese Position neu auf Ihrer Rechnung erscheint, bedeutet dies nicht automatisch, dass ein neues Telefonie-Abonnement bestellt oder ein bestehender Vertrag geändert wurde. Es kann sich um eine bereits bestehende und weiterhin aktive Telefonnummer handeln.

In einem dokumentierten Kundenfall wurde die Rechnungsposition als «Position 2.2 Talk» ausgewiesen. Je nach Produkt und Abrechnung können zusätzlich separate Positionen für eine Flatrate, geführte Gespräche oder eine Gutschrift erscheinen.

 

Warum erscheint die Position neu auf der Rechnung?

Bei bestimmten bestehenden Telefonanschlüssen, die zuvor ohne monatliche Grundgebühr geführt wurden, wird seit dem 1. Januar 2026 eine monatliche Grundgebühr von CHF 2.90 erhoben. Die betroffenen Kundinnen und Kunden wurden Ende November 2025 über diese Preisanpassung und die angepassten nationalen und internationalen Gesprächspreise informiert. Die Preise der bestehenden Flatrate-Angebote blieben gemäss dieser Mitteilung unverändert.

Einige Kundinnen und Kunden erinnern sich nicht mehr daran, dass sie den Telefonanschluss früher zusammen mit dem Internet-Abonnement bestellt haben. Dies kann insbesondere vorkommen, wenn die Telefonnummer bisher kostenlos war, nie verwendet wurde oder kein Telefon angeschlossen ist.

Dass eine Telefonnummer nicht verwendet wird, kein Telefon angeschlossen ist oder die frühere Bestellung nicht mehr bekannt ist, beendet das Telefonie-Abonnement nicht. Der Anschluss bleibt aktiv und kostenpflichtig, bis das Abonnement ordentlich gekündigt wird.

 

Unterschied zwischen CHF 2.90 und CHF 4.90

Die Beträge von CHF 2.90 und CHF 4.90 beziehen sich auf unterschiedliche Situationen und dürfen nicht miteinander verwechselt werden.

  • CHF 2.90 pro Monat betrifft bestimmte bestehende Telefonanschlüsse, die zuvor ohne monatliche Grundgebühr geführt wurden. Für diese Anschlüsse wird seit dem 1. Januar 2026 eine monatliche Grundgebühr erhoben.
  • CHF 4.90 pro Monat entspricht dem aktuell angebotenen Telefonie-Grundabonnement «Talk» mit einer Rufnummer in Verbindung mit einem Internet-Abonnement von Green.

 

Grundgebühr und Flatrate

Die Grundgebühr für den Telefonanschluss und eine Flatrate sind zwei unterschiedliche Leistungen.

  • Die Grundgebühr wird für den aktiven Telefonanschluss beziehungsweise die Telefonnummer erhoben.
  • Eine zusätzlich gebuchte Flatrate deckt ausschliesslich die darin enthaltenen Gesprächsminuten ab.

Auch wenn eine Flatrate aktiv ist, bleibt die Grundgebühr für den Telefonanschluss bestehen. Die Flatrate ersetzt die Grundgebühr nicht.

 

Verfügbare Flatrates

  • Flatrate S: CHF 9.90 pro Monat, inklusive 3'000 Minuten ins Schweizer Festnetz
  • Flatrate M: CHF 13.90 pro Monat, inklusive 3'000 Minuten ins Schweizer Festnetz und 500 Minuten ins Schweizer Mobilnetz
  • Flatrate L: CHF 29.90 pro Monat, inklusive 3'000 Minuten in die unterstützten Fest- und Mobilfunknetze der Schweiz und der aufgeführten internationalen Länder

     

Gesprächskosten ohne Flatrate

Ohne passende Flatrate werden die geführten Gespräche gemäss der jeweils gültigen Tarifliste verrechnet.

  • Anrufe in alle Schweizer Festnetze: CHF 0.07 pro Minute
  • Anrufe ins Green-Telefonnetz: kostenlos
  • Anrufe in Schweizer Mobilfunknetze: CHF 0.29 pro Minute
  • Auslandgespräche: abhängig vom angerufenen Land und davon, ob eine Festnetz- oder Mobilfunknummer angerufen wird
  • Kurz- und Sondernummern: abhängig von der jeweiligen Nummer und dem dazugehörigen Tarif

Die Abrechnung erfolgt im Sekundentakt. Es wird nicht zwischen Hoch- und Niedertarifen unterschieden. Massgebend ist die jeweils gültige Tarifliste.

https://www.green.ch/fileadmin/user_upload/Factsheets/Tarifliste_Festnetz_Telefonie.pdf

 

Prüfen, ob Green Talk aktiv ist

  1. Melden Sie sich im Kundenportal my.green.ch an.
  2. Prüfen Sie die aktiven Produkte und Dienste Ihres Kundenkontos.
  3. Kontrollieren Sie, ob ein Green-Talk-Dienst oder eine Festnetznummer hinterlegt ist.
  4. Prüfen Sie vor einer Kündigung, ob die Festnetznummer verwendet wird oder ob ein IP-Telefon, DECT-Telefon oder eine FRITZ!Box für die Telefonie eingerichtet ist.

Weitere Informationen zum Kundenportal finden Sie im folgenden Artikel.

https://www.green.ch/de/kundenportal-mygreench

Hinweis: Falls Sie nicht nachvollziehen können, weshalb die Position «Talk» auf Ihrer Rechnung erscheint oder ob die Telefonnummer noch aktiv verwendet wird, wenden Sie sich an den Support.

 

Green Talk kündigen

Green Talk ist eine optionale Zusatzleistung und kann unabhängig vom Internet-Abonnement gekündigt werden. Wenn Sie ausschliesslich Green Talk kündigen, bleibt Ihr Internet-Abonnement bestehen.

Mit der Beendigung des Telefonie-Abonnements entfallen die Telefonnummer und die dazugehörigen Telefoniefunktionen. Wenn Sie die Telefonnummer nicht mehr benötigen, müssen Sie Green Talk ordentlich kündigen, damit die monatliche Grundgebühr nach dem Vertragsende nicht mehr verrechnet wird.

Für Green Talk gilt grundsätzlich eine Kündigungsfrist von zwei Monaten.

Eine telefonische Kündigung wird nicht entgegengenommen. Sie können die Kündigung über das Kundenportal my.green.ch vornehmen. Alternativ können Sie eine schriftliche und unterschriebene Kündigung als PDF-Datei oder per Post einreichen.

Weitere Informationen zur Kündigung von Diensten finden Sie im folgenden Artikel.

https://www.green.ch/de/anleitung-kuendigung-services

Hinweis: In einzelnen Fällen kann die Kündigung aufgrund einer technischen oder administrativen Besonderheit nicht direkt verarbeitet werden. Wenden Sie sich an den Support, wenn Green Talk trotz eingereichter Kündigung weiterhin als aktiv angezeigt oder nach dem bestätigten Vertragsende verrechnet wird. Halten Sie eine vorhandene Kündigungsbestätigung bereit.

 

Telefonnummer zu einem anderen Anbieter übertragen

Wenn Sie Ihre bestehende Festnetznummer zu einem anderen Anbieter übertragen möchten, leiten Sie die Portierung vor dem endgültigen Vertragsende ein.

Eine nachträgliche Portierung mehrere Monate nach dem Vertragsende kann nicht garantiert werden. Sie hängt von den Prozessen der beteiligten Anbieter und weiteren Faktoren ab.

 

Gutschrift während einer Mindestlaufzeit

Bei bestimmten Kundinnen und Kunden, die den Vertrag kurz vor der angekündigten Preisanpassung abgeschlossen hatten und sich noch in einer Mindestlaufzeit befanden, konnte nach individueller Prüfung eine einmalige Gutschrift bis zum Ende der Mindestlaufzeit erstellt werden.

Die monatliche Gebühr von CHF 2.90 wird in diesem Fall weiterhin auf der Rechnung ausgewiesen. Der entsprechende Betrag wird über eine separate einmalige Gutschrift ausgeglichen. Bei einer verbleibenden Mindestlaufzeit von beispielsweise 13 Monaten beträgt die Gutschrift 13 × CHF 2.90 und somit CHF 37.70.

Diese Gutschrift ist kein allgemeiner Anspruch. Sie wurde für bestimmte Fälle innerhalb einer bestehenden Mindestlaufzeit und nach individueller Prüfung vorgesehen.

 

Weitere Informationen zu Green Talk

Allgemeine Informationen zu den verfügbaren Telefonie-Angeboten finden Sie im folgenden Artikel.

https://www.green.ch/de/telefonie

Informationen zu den Green-Talk-Einstellungen im Kundenportal finden Sie im folgenden Artikel.

https://www.green.ch/de/talk-einstellungen-im-kundenportal

Informationen zur Installation und Konfiguration von Green Talk finden Sie im folgenden Artikel.

https://www.green.ch/de/talk-installation-und-konfiguration

 

Rückfragen / unklare Stellen

  • Eine vollständige und verbindliche Liste aller möglichen Rechnungsbezeichnungen, Artikelnummern und Produktcodes für Green Talk ist in der Wissenssammlung nicht enthalten. Die Bezeichnungen sollten vor der Veröffentlichung anhand aktueller Rechnungsbeispiele geprüft werden.
  • Die Kündigungsfrist von zwei Monaten beruht gemäss Wissenssammlung auf einer internen Auskunft. Sie sollte vor der Veröffentlichung anhand der aktuell gültigen Vertragsbedingungen bestätigt werden.